Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?

Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 9. Oktober bis 20. Oktober 2023 in der für Sie zuständigen Grundschule an.

Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule und wird Ihnen von Ihrem Bezirksschulamt mitgeteilt. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.

Unterlagen für die Schulanmeldung

Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:

  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • sonstige Personalpapiere Ihres Kindes

Aufnahme in eine andere Schule

Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an. Dort beantragen Sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.

Wenn die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule ist und Sie dieses pädagogische Angebot für Ihr Kind nicht wünschen, wird es an einer offenen Ganztagsschule aufgenommen.

Vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 31. März 2019 geboren ist, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht ihres Bezirks.

Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht

Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei. Hierfür muss bis spätestens Ende Februar 2024 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen und der Antrag auf Zürückstellung bis spätestens 1. März 2024 gestellt sein.

Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ(Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).

Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Kita erfolgt. Sie können sich dazu bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.

(Quelle: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/ )

 

In besonderen Fällen kann ein Gespräch mit der Schulleitung vereinbart werden (über das Sekretariat oder telefonisch 90277 8256 oder per Mail (sekretariat@nahariya.schule.berlin.de ).

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert hier über die Schulanmeldung:

https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/

Anfang Mai 2024: Information (Brief) an die Erziehungsberechtigten der aufgenommenen künftigen Schülerinnen und Schüler

Mai / Juni 2024: Nullter Elternabend, bei dem sie wichtige Informationen zum Schulstart ihres Kindes erhalten.

Juni 2024 Einteilung der 1. Klassen

Anfang Juli 2024 (voraussichtlich): Briefe der Klassenlehrerinnen an die künftigen Erstklässlerinnen/Erstklässler

 

Einschulungsfeiern: Samstag, 7. September 2024

 

Erster Schultag: Montag, 9. September 2024

 

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